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Praktikum  2012

Prüfungen  2012

 

REALSCHULE

WINSEN – ROYDORF

 

                                                           Rämenweg 5-9       21423 Winsen     Tel. 04171-783410    Fax 04171-783444       E-Mail: sekretariat@realschule-roydorf.de

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


                   Schulordnung der Realschule Winsen- Roydorf   


 

In unserer Schule kannst du

 

  • lernen und Neues entdecken
  • etwas Wichtiges, Schönes, Aufregendes erleben
  • mit anderen Schülerinnen und Schülern und Erwachsenen reden, arbeiten, musizieren, Sport treiben, gemeinsam planen und durchführen...

 

      Um den Schulalltag so angenehm wie möglich zu gestalten, beachten wir- die Schüler/innen, Lehrer/innen, Eltern und alle am

    Schulbetrieb mitwirkenden Personen  folgende Regeln:

 

1.      Wir gehen freundlich und höflich miteinander um!

 

·        Wir nehmen Rücksicht auf den anderen,

·        wir lassen uns gegenseitig ausreden,

·        niemand darf mit Worten beleidigen,

·        niemand darf jemanden bedrohen, behindern oder körperlich angreifen,

·        fremdes Eigentum darf nicht versteckt, beschädigt oder gestohlen werden.

 

2.      Niemand braucht Angst zu haben!

 

·        Wir helfen und achten uns gegenseitig,

·        die Kleineren und Schwächeren werden geschützt,

·        die Größeren und Stärkeren müssen den Kleineren und Schwächeren nicht zeigen, dass sie stärker sind.

 

3.      Wir verhalten uns umweltbewusst und schützen damit unseren Lebensraum.

 

·        Wir gehen sparsam mit Wasser, Strom und Heizenergie um,

·        wir vermeiden Müll und sortieren den, der trotzdem anfällt,

·        wir achten und schützen unser Schulgelände.

 

4.      Es gibt eine gemeinsame Übereinkunft, damit niemand beim Lernen gestört wird.

 

·        Pünktliches Erscheinen zum Unterricht,

·        das Mitbringen von vollständigem Arbeitsmaterial in ordentlichem Zustand,

 

·        eine ruhige Arbeitsatmosphäre,

·        wir bemühen uns, andere nicht zu stören, wenn wir durch die Flure gehen,

 

5.      Wir behandeln unsere Schule und die an uns ausgegebenen Materialien pfleglich.

 

  • Wir machen Möbel und Wände nicht dreckig und fegen nach dem Unterricht unsere Klassenräume und stellen die Stühle hoch,
  • wenn etwas beschädigt wird, kümmern wir uns darum, den Schaden zu beheben,
  • wir behandeln die Bücher und andere Arbeitsmaterialien pfleglich.
  • wir spucken nicht.

 

 

6.      Auf dem Schulgelände sollen sich alle Schülerinnen und Schüler wohlfühlen können.

 

·        Alle halten sich in der Pause auf dem Schulhof oder in der Pausenhalle auf, die Bereiche vor der Schule (Parkplatz) gehören nicht dazu,

·        die Schüler/innen der Realschule und des Gymnasiums dürfen einander auf den jeweiligen Außengeländen besuchen

·        der Aufenthalt in dem Gebäude des Gymnasiums ist nicht erlaubt

·        das Verlassen des Schulgeländes während der Schulzeit ist ohne Erlaubnis verboten,

·        nach der Pause sammeln sich alle Schülerinnen und Schüler, die im Fachtrakt Unterricht haben oder hatten, in der Pausenhalle,

·        Ball spielen ist nur auf den dafür vorgesehenen Flächen erlaubt,

·        das Werfen mit Steinen, Schneebällen usw. ist verboten,

·        das Rauchen, der Konsum von Alkohol und anderen Drogen, sowie das Mitführen von Waffen, Messern, Softguns, Feuerwerkskörpern, jugendgefährdende Medien ist auf dem gesamten Schulgelände verboten,

·        das Kaugummi kauen während der Schulzeit ist untersagt,

·        während der Schulzeit benutze ich mein Handy, MP3 Player und andere Musikträger nicht

·        an der Bushaltestelle stellen sich alle in der Reihenfolge ihres Eintreffens an, den Anweisungen aller Lehrkräfte (der Realschule und des Gymnasiums) ist Folge zu leisten.

 

7.      Im Krankheitsfall

 

·        Fehlzeiten werden unmittelbar entschuldigt, dies kann

·        in einem persönlichem Gespräch mit den Lehrkräften,

·        durch einen Anruf im Schulbüro oder auch schriftlich im Mitteilungsheft geschehen,

·        Wenn du länger als eine Woche erkrankt sein solltest oder du fehlst häufiger, kann die Schulleitung eine ärztliche Schulunfähigkeitsbescheinigung bzw. ein Attest verlangen.

 

Wenn du gegen diese Abmachungen verstößt, hat das für dich Folgen:

 

  • Angemessene Entschuldigung
  • Mitteilung an die Eltern
  • Aufschreiben von Gedanken zum Vorgang
  • Abschreiben eines passenden Textes
  • den entstandenen Schaden wiedergutmachen

 

  • Bei schweren Verstößen kann das sein:

 

a)      der Ausschluss von Gemeinschaftsveranstaltungen

b)      Tadel

c)      Ableistung von Sozialstunden

d)      Klassenkonferenz