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Gleichstellungsbeauftragte im Schulbereich Grundlage, Zuständigkeiten und Aufgaben der Gleichstellungsbeauftragten für den Schulbereich findet ihr hier: http://www.landesschulbehoerde-niedersachsen.de/themen/personalvertretung/frauenbeauftragte/zustandigkeit-und-aufgaben
Grundlage ist das Niedersächsisches Gleichberechtigungsgesetz (NGG) Und das ist http://www.ms.niedersachsen.de/live/live.php?navigation_id=5014&_psmand=17 hier.
Eure Gleichstellungsbeauftragte
Macht's gut!
![]() Auf 40 Dienstjahre kann Eberhard Göwecke zurückblicken und feierte dies nun mit seinen KollegInnen! 29 Klassen hatte er bisher, auf mindestens 20 Klassenfahrten war er und sechs Schulleiter hat er miterlebt. Er verfolgte die Orientierungsstufengründung und deren Abschaffung, erlebte die Gründung der RS II und weiß, dass sie in den nächsten Jahren geschlossen werden wird. Zahlreiche Rechtschreibreformen hat er besonders im neuen Jahrtausend mit getragen und viele Jahrbücher der Schule herausgebracht. Weiterhin alles Gute!
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